Tomovet GmbH

TOMOVET ®

Institut für
Diagnostische Radiologie
in der Veterinärmedizin

MR - CT - Nuklearmedizin

Gutachten / Zweite Meinung

Bildgebende Diagnostik ist nicht immer einfach, manchmal auch nicht immer erfolgreich, wobei dies oft auch von der entsprechenden Strategie abhängig ist. Um Klarheit zu schaffen empfiehlt es sich oft eine zweite Meinung einzuholen, was keinesfalls als Misstrauen gegenüber dem Erstbefunder gewertet werden muss. Manchmal sehen vier Augen eben mehr als zwei, so dass eine erneute Befundung von vorhandenen Bildern sinnvoll ist.

Ist es schon zum Streitfall gekommen, ist ein erneutes Gutachten eines diagnostisch tätigen Instituts immer wertvoll, zumal, wenn die Problematik aus veterinärmedizinischer und radiologischer Sicht betrachtet noch einmal beurteilt wird. Gerade bei teuren Sportpferden oder aufwendigen Untersuchungen lohnt es sich immer, gerade wenn versicherungsrechtliche Fragen zur Klärung anstehen.

Hierbei begutachten wir nicht nur die eigentlichen Aufnahmen im Hinblickauf den mutmaßlichen Befund, sondern wir beurteilen auch die angewendete Methodik, ob diese zielführend war oder durch eine andere hätte ersetzt werden müssen, ferner die Qualität der Aufnahmen, insbesondere bei:


Röntgen-Aufnahmen:

  • Ist die Belichtung regelrecht,
  • die Filmqualität regelrecht gewählt,
  • ist die Perspektive richtig,
  • ist die Einblendung, die maßgeblich für die scharfe Abbildung kleinerer Objekte ist, korrekt?

Bei CT-Untersuchungen:

  • Sind alle Fenster befundet oder wurde nur ein Fenster, z.B. die Knochen- oder Weichteildarstellung beurteilt,
  • wurde die richtige Strahlenqualität gewählt,
  • wurden Fehler im Bereich der Fenstereinstellungen oder Filterwahl gemacht,
  • wurde Kontrastmittel gewählt?

Bei MRT-Untersuchungen:

  • ist die Bildqualität ausreichend,
  • wurden die richtigen Sequenzen gewählt,
  • liegt eine kontrastmittelgestützte Aufnahme vor,
  • sind die Sequenzparameter selbst richtig,
  • hätte eine andere Methode bevorzugt müssen?

Ist der Befund schriftlich fixiert und als schriftlicher Befund mitgeteilt worden, sind alte Röntgenbilder greifbar, bzw. Vorbefunde dokumentiert? Hier greift die Röntgenverordnung, die vorschreibt, dass Röntgen- und andere Befunde mindestens 10 Jahre archiviert werden müssen, da es sonst zu einer Beweislastumkehr kommt.

Fragen Sie uns, wir beraten Sie gern.


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